Letztens ist es beim Punktspiel passiert, dass der Gegner beim Topspin mit dem Schläger am Tisch hängenblieb. Dabei riß er sich ein Stück Belag von ca. 2 cm Durchmesser ab. Was nun?
Kurz: Schläger tauschen und weiterspielen, evtl. zwei/drei Bälle zum Einspielen auf den neuen Schläger
Die Regeln verlangen, dass der Belag einheitlich und durchgängig ist, „Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.“
Jetzt ist also die Frage: was ist geringfügig? Das ist Ermessenssache, im Zweifelsfall entscheidet der Oberschiedsrichter. Wenn man keinen hat, schaut man, ob der Belag als „gleichmäßig“ gelten kann. Bei einem kleinen Schnitt mag das gehen, oder bei kleinen fehlenden Ecken am Rand des Schlägers. Je größer und je mehr in der Mitte, desto weniger wird der Schläger regelgerecht sein.
Für die ganz Schlauen: das ist der einzige Fall, in dem der Schläger während des Spiels gewechselt werden darf. Sollte man seinen Schläger daher absichtlich beschädigen, um ihn wechseln zu können, so ist das nicht mehr „zufällig“ und man darf nicht wechseln! Das heißt, beschädigt man den Schläger absichtlich so, dass man nicht mehr weiterspielen darf, ist das Spiel verloren.
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